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AGB HuTa Teamspirit

§1 Leistungsbeschreibung
Die Hundetagesbetreuung Teamspirit gewährleistet während der vereinbarten Aufenthaltsdauer eine artgerechte Unterbringung und Beschäftigung des Hundes. Die Hundetagesstätte benachrichtigt den Hundehalter unverzüglich, sofern bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.


§2 Gesundheit/Impfungen
a) Der Hundehalter versichert, dass der Hund vollen Impfschutz nach dem derzeit empfohlenen Impfschema hat und frei von ansteckenden Krankheiten / Parasiten ist.
Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der Hundehalter verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.
b) Der Hundehalter versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Abgabe nicht läufig ist.


§3 Haftpflichtversicherung
Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.


§4 Kostenübernahme
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer akuten Erkrankung / Verletzung, ein verfügbarer Tierarzt aufgesucht wird. Alle entstandenen Kosten werden vom Hundehalter übernommen. Geht die Hundetagesstätte Teamspirit hierfür in Vorleistung, werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

§5 Haftung
Die Hundetagesstätte haftet dem Hundehalter für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Hundetagesstätte
haftet damit nicht in den Fällen leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Im letzten Fall ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere für Schäden am Hund und bei Verlust oder Tod des Hundes. Die Hundetagesstätte haftet insbesondere nicht bei:
Schäden an dem Hund, Schäden am Wurf bei läufigen/trächtigen

Hündinnen, Geburtsschäden bei trächtigen Hündinnen,
Decken einer läufigen Hündin, Schäden durch unerkannte ansteckende Krankheiten eines in der Hundetagesstätte befindlichen Hundes.

Der Halter stellt die Hundetagesstätte von Ansprüchen Dritter, die durch den untergebrachten Hund verursacht werden, frei.


§6 Zeitraum der Vereinbarung und Vergütung
a) Einzelbuchung

Eine Einzelbuchung ist nur in Einzelfällen möglich.


b) Monatsabo

Mit Buchung eines Monatsabos ist der Betreuungsplatz für die entsprechende Anzahl an Tagen / Woche reserviert. Der Betrag für das Monatsabo errechnet sich auf Basis von 22 Werktagen und wird zu Beginn des Monats im Voraus entrichtet. Nicht genutzte Betreuungstage werden nicht erstattet.

Alle aktuellen Preise finden sich auf der Homepage

www.huta-teamspirit.de

 

Eine Kündigung des Monatsabos ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.


§7 Abholen und Bringen

Wird der Hund ohne Absprache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt (siehe Abhol- und Bringzeiten), ist die Hundetagesstätte berechtigt, die dadurch
entstehenden Kosten dem Hundehalter/ der Hundehalterin in Rechnung zu stellen. Die Kosten werden nach Aufwand/Zeit berechnet.


§8 Schlussbestimmungen
a) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu setzen, die der unwirksamen oder unwirksam

gewordenen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
c) Mit den o. g. Bedingungen erkläre ich mich auch für nachfolgende

Aufenthalte meines Hundes einverstanden, sofern sich keine
Änderungen ergeben. Sollten sich jedoch Änderungen ergeben, sind Hundehalter und Hundetagesstätte zur gegenseitigen
Benachrichtigung verpflichtet

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